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Zahlungsmodalitäten

 

Für die diesjährigen provisorischen Staats- und Gemeindesteuern sind folgende Zahlungsvarianten möglich:

  • Wenn Sie Ihre Steuern wie bisher in den vom Steueramt vorgegebenen Raten zahlen wollen, müssen Sie nichts unternehmen.
  • Falls Sie künftig monatliche Teilzahlungen bevorzugen, empfehlen wir Ihnen, sich für die Teilzahlung in 12 Raten, zu entscheiden.
  • Um eine andere Zahlungsvariante (andere Raten und/oder andere Zahlungstermine) zu vereinbaren, beantragen Sie bitte eine Teilzahlung in 10 Raten, eine Teilzahlung in 6 Raten oder eine Stundung

Ich wünsche folgende Zahlungskonditionen:

Für die gewählte Zahlungsvariante werden Ihnen jeweils im Januar die notwendigen Einzahlungsscheine zugestellt. Selbstverständlich können Sie die Zahlungsart später wieder ändern lassen.

Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Schlussrechnung innert der gesetzlichen Zahlungsfrist (30 Tage) zu begleichen, ist beim Steueramt ein Stundungsgesuch einzureichen. Das Gesetz nennt als Voraussetzung für eine Stundung oder Ratenzahlung das Vorliegen von Zahlungsschwierigkeiten (§ 193 Abs. 1 StG). In Zahlungsschwierigkeiten befindet sich eine steuerpflichtige Person, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen grundsätzlich nachkommen kann, im Augenblick aber nicht über die nötigen flüssigen Mittel verfügt. Die Illiquidität muss von vorübergehender Natur sein. Eine Stundung oder Ratenzahlung sollte die finanziellen Probleme der steuerpflichtigen Person lösen können.

Weitere Informationen: Steueramt

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