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Steuererklärung

Die Steuerpflichtigen müssen die ausgefüllte Steuererklärung bis zum 30. April dem Steueramt einreichen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, so ist ein begründetes Gesuch um Fristverlängerung zu stellen.

Mit der Steuererklärungssoftware eFisc bietet Ihnen der Kanton Thurgau ein anwenderfreundliches Softwarepaket zur Erstellung Ihrer Steuererklärung an. Sie können damit eine beliebige Anzahl von Steuererklärungen ausfüllen und ausdrucken oder elektronisch übermitteln.  

Die meisten Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung beantwortet Ihnen die Wegleitung

Ausführlichere Erklärungen finden Sie auch in der Steuerpraxis der Kantonalen Steuerverwaltung.

Sollten Sie keine Antwort finden, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne am Schalter, per Telefon oder per E-Mail zur Verfügung.

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