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Quellensteuern

Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) welche sich im Kanton aufhalten, unterliegen für ihre Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und entsprechender Ersatzeinkünfte der Quellensteuerpflicht.

Von der Besteuerung an der Quelle sind Ehegatten, die in rechtlicher und tatsächlich ungetrennter Ehe leben ausgenommen, wenn einer der Ehegatten das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung besitzt. Dies gilt sinngemäss auch für Partnerinnen und Partner in eingetragener Partnerschaft.

Die Steuer berechnet sich aufgrund von Monatstarifen für Alleinstehende, verheiratete Alleinverdiener und Doppelverdiener. Die Arbeitgeber sind für die korrekte Abrechnung und Ablieferung der geschuldeten Steuerbeträge verantwortlich.

Als Schuldner der steuerbaren Leistung gilt der Arbeitgeber der quellensteuerpflichtigen Person. Der Arbeitgeber hat die Quellensteuer im Zeitpunkt der Auszahlung, Überweisung, Gutschrift oder der Verrechnung der Leistung abzuziehen bzw. allenfalls bei der quellenbesteuerten Person einzufordern. Die Abrechnung über die Quellensteuer ist de zuständigen Behörde fristgerecht einzureichen (im Kanton Thurgau sind die Gemeindesteuerämter für die Erhebung zuständig).

Die Quellensteuerformulare finden Sie als bearbeitbare pdf-Dateien unter folgendem Link:

eQuest

Arbeitgebern mit ELM-QST zugelassenen Lohnbuchhaltungen steht seit anfangs 2014 ein zertifizierter Zugang für die Quellensteuerabrechnung zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.swissdec.ch.

Allen übrigen Arbeitgebern steht ab sofort die elektronische Quellensteuerabrechnung eQuest zur Verfügung. Diese ermöglicht den elektronischen Datenaustausch zwischen der/dem Arbeitgeber/in und der Steuerverwaltung Thurgau.
​​​​​​​Zugang eQuest

Für den Zugang zu eQuest ist das untenstehende Anmeldeformular ausgefüllt und unterzeichnet an folgende Adresse einzureichen:

Steuerverwaltung Kanton Thurgau
Quellensteuer - eQuest
Schlossmühlestrasse 9
8510 Frauenfeld

Telefon eQuest-Hotline: 058 345 31 71

Anmeldeformular eQuest [pdf, 66.67 KB]

Eine Anleitung für die Benutzung von eQuest finden Sie unter nachfolgendem Link:
Anleitung eQuest [pdf, 533.47 KB]

Der eQuest Zugriff erfolgt über eine gesicherte Verbindung. Keine der Informationen, die mit diesen Seiten ausgetauscht werden, können von Drittpersonen im Web eingesehen werden.

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