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eFristverlängerung

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie eine elektronische Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann nur bis zum 30. September verlängert werden.

In begründeten Ausnahmefällen kann nach dem 30. September eine weitere Verlängerung bis 30. November schriftlich oder per E-Mail beim Steueramt beantragt werden. Die detaillierten Erfordernisse zur Fristverlängerung finden Sie in der Steuerpraxis unter StP 155 Nr. 2.

ePortalKlicken Sie auf das Symbol links und geben Sie Ihre Zugangsdaten (siehe auf dem Steuererklärungsformular bei eService) ein.

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