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Neues Bootsstationierungsreglement

Der Gemeinderat hat das neue Reglement über die Bootstationierung für die öffentliche Vernehmlassung verabschiedet, nachdem es bereits bei den Vorständen der direkt betroffenen Vereine und dem Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau in einer Vorvernehmlassung war. Nun läuft bis zum 15. August 2019 ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren. Bis Ende des dritten Quartals 2019 soll die definitive Fassung des neuen Reglements fertiggestellt sein, damit das neue Bootsstationierungsreglement anlässlich der Gemeindeversammlung im November 2019 verabschiedet werden kann und dem DBU zur definitiven Genehmigung eingereicht werden kann.

Der Vernehmlassungs-Entwurf für das neue Bootsstationierungsreglement kann hier heruntergeladen, oder in Papierform bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden. Von der Bootstationierung Betroffene oder interessierte Kreise sind eingeladen, während dieser Vernehmlassungsfrist Anregungen, Ideen und Vorschläge einzubringen. Diese müssen in schriftlicher Form an die Gemeindekanzlei, Postfach 72, 8272 Ermatingen, eingereicht werden. Sämtliche Vernehmlassungen werden durch den Gemeinderat geprüft und beantwortet werden.

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