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Bootstationierung – Kennzeichnung der Wassersportgeräte

Auf den Trockenliegeplätzen in Ermatingen befinden sich mehrere Wassersportgeräte, die nicht beschriftet sind. Gem. Art. 16 Abs. 3 der Binnenschifffahrtsverordnung müssen Paddelboote, SUP`s oder Segelbretter mit Namen und Adresse des Eigentümers oder Halters gut sichtbar beschriftet sein.

Die Besitzer dieser Sportgeräte wurden mehrfach aufgefordert, diese zwecks direkten Informationsaustauschs so zu beschriften, dass der Besitzer kontaktiert werden kann.

Wir bitten die Besitzer der Sportgeräte bis spätestens 15. September 2019 diese gemäss o.g. Empfehlung zu beschriften. Die Sportgeräte, die nach dem genannten Termin ohne Kennzeichnung in der Anlage stationiert sind, werden durch unsere Werkhof-Mitarbeiter kostenpflichtig entfernt.

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