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Flurwesen - Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen und Wegen

Die Eigentümer von Liegenschaften an öffentlichen Strassen und Wegen (inklusive Fusswege und Trottoire) sind verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher jederzeit so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen und die Übersicht auf den Strassen und Wegen nicht gefährden. Diese gesetzlichen Vorschriften dienen der Verkehrssicherheit und helfen Unfälle und schlimmstenfalls daraus entstehende Rechtsfragen zu vermeiden.

Wir bitten alle Hausbesitzer und –Besitzerinnen, die Pflanzen entsprechend unter Schnitt zu halten. Besten Dank für die Mithilfe!

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