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Steuerbezug 2019

Die erste Rate der Staats- und Gemeindesteuern 2019 war am 31. Mai 2019 fällig. Gemäss § 189 Abs. 1 StG werden bei Steuerzahlungen nach Ablauf der Fälligkeit Verzugszinsen erhoben. Steuerpflichtige, denen es aus triftigen Gründen nicht möglich ist, die Zahlungen fristgerecht zu leisten, haben das Recht, beim Steuerkassieramt Ermatingen ein schriftliches Gesuch um Fristerstreckung oder Stundung einzureichen.

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