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Benutzung der Schlipfanlagen Pumpenhaus und Horn

Wir möchten die Bootsbesitzer darauf aufmerksam machen, dass Trailer, Slipwagen und Rollmaterial nach dem Einwassern auf den eigenen Trockenliegeplatz zurückgeführt werden muss. Es ist verboten, diese Einrichtungen auf dem Schlipf oder auf den Grünflächen abzustellen. Dies behindert das Ein-und Auswassern und führt bei grösserem Betrieb teilweise sogar zu gefährlichen Situationen.
Wir bedanken uns bei Ihnen für die Berücksichtigung und den Beitrag an einem
friedlichen Miteinander.

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