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Aufruf an die Hundehalter/-innen

Anleingebot

Bei der Gemeindeverwaltung gingen Reklamationen betreffend frei herumlaufende Hunde in Parkanlagen ein. Gemäss kantonalem Hundegesetz sind Hunde in Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen an der Leine zu führen. Bei Nichtbeachten kann eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden. Die Leinenpflicht gilt für das gesamte Staadgartenareal, das Areal im Horn, den Platz im Bügen sowie für das Badiareal und die Wiese an der Poststrasse.

Freilaufende Hunde auf Naturwiesen und Felder

Bei Spaziergängen mit Hunden entlang von Feldern ist insbesondere im Frühling eine erhöhte Achtsamkeit der Hundehalter gefordert. Freilaufende Hunde abseits von den Wegen können insbesondere im Frühling Naturwiesen und frisch angesäte Felder beschädigen.

Deshalb bitten wir Sie, Ihre Hunde jederzeit in Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen an der Leine zu führen und darauf zu achten, dass Ihre Hunde im Frühling die Naturwiesen und frisch angesäte Felder nicht betreten.

Vielen Dank an alle, welche ihre Hundehalterpflichten bereits heute schon vorbildlich wahrnehmen. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, dass die Ermatinger Hundehalter sich insbesondere an die Gesetze halten und zur Förderung des Wohlergehens der Allgemeinheit beitragen.

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