Direkt zum Inhalt springen

Flurwesen - Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen und Wegen

Die Eigentümer von Liegenschaften an öffentlichen Strassen und Wegen sind verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher jederzeit so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen und die Übersicht auf den Strassen und Wegen nicht gefährden. Diese gesetzlichen Vorschriften dienen der Verkehrssicherheit und helfen Unfälle und schlimmstenfalls daraus entstehende Rechtsfragen zu vermeiden.

Der optimale Zeitpunkt, um diese Sträucher zu schneiden, liegt gewöhnlich nach den Wintermonaten im zeitigen Frühjahr. Grundsätzlich lässt sich der Schnitt leichter durchführen, wenn der Strauch keine Blätter trägt, da dann die Sicht, gerade auf das Innere der Pflanze, besser ist.

Wir bitten alle Hausbesitzer und –Besitzerinnen, die Pflanzen entsprechend unter Schnitt zu halten. Besten Dank für die Mithilfe!

Lupe Suche starten