Anmeldung ordentliche AHV-Rente

Im Jahr 2012 gelangen Männer mit Jahrgang 1947 und Frauen mit Jahrgang 1948 in den Genuss der AHV-Rente. Wer seine Altersrente beziehen möchte, sollte die Anmeldung etwa 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters einreichen - die Bearbeitung der von der Ausgleichskasse benötigten Unterlagen und die Berechnung der Rente nimmt viel Zeit in Anspruch. Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente um 1 oder 2 Jahre vorziehen oder um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben. Die Anmeldung für einen Vorbezug muss spätestens im Monat des Vorbezugs-Geburtstages bei der Ausgleichskasse eingehen. Andernfalls kann der Rentenvorbezug erst mit Wirkung ab dem nächsten Geburtstag geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen. Der Rentenaufschub muss innerhalb eines Jahres seit Beginn der Rentenberechtigung erklärt werden. Bei Frauen und Männern gibt es bei 1 Jahr Vorbezug eine Kürzung von 6,8% und bei 2 Jahren 13,6%. Die Höhe des monatlichen Zuschlags hängt von der Dauer des Aufschubs ab. Dieser beginnt bei 5,2% und geht bis zu 31,5%. Bei weiteren Fragen oder für den Bezug von Anmeldeformularen dürfen Sie sich gerne an die AHV-Zweigstelle, Frau Sonja Huck, wenden:  Tel. 071 663 30 27.

 

 


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