Nic Weihrauch, Triboltingen, hat infolge Wegzug aus Triboltingen beim Gemeinderat das Gesuch um Rücktritt als Mitglied des Wahlbüros per 31. März 2010 eingereicht. Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Gesuch zu entsprechen.
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros für die laufende Amtsperiode 2007/2011 auf Sonntag, 13. Juni 2010 (1. Wahlgang) und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen festgesetzt. Ein allfällig erforderlicher 2. Wahlgang ist auf den 26. September 2010 terminiert.
Gestützt auf das Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht sind Vorschläge zur Aufnahme auf die Namenliste, welche zusammen mit dem amtlichen Stimmzettel abgegeben wird, bis spätestens Montag, 19. April 2010, 16.30 Uhr, dem Gemeinderat einzureichen.
Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Der Vorschlag ist von mindestens zehn in der Gemeinde Ermatingen wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.
Die Meldung zur Aufnahme in die Namenliste bildet keine Voraussetzung für eine Kandidatur. Es sind auch Personen wählbar, die nicht auf der Namenliste aufgeführt sind.
Formulare für die Wahlvorschläge können auf der Gemeindekanzlei Ermatingen bezogen werden.
Stille Wahl eines Mitgliedes des Wahlbüros (Art. 8 Gemeindeordnung)
Das zu ersetzende Mitglied des Wahlbüros wird in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn bis zum 55. Tag vor dem Abstimmungstag nicht mehr oder weniger Vorschläge zur Aufnahme auf die Namenliste eingegangen sind, als jeweils Mitglieder zu wählen sind. Das Zustandekommen und das Ergebnis der stillen Wahl wird bis spätestens 40 Tage vor dem Abstimmungstag amtlich publiziert.