Stromtarife ab 1. April 2009
Neue Preisstruktur für Ihre Stromlieferung im Zuge der Strommarktöffnung Schweiz
Die Strommarktöffnung ist sei 1. Januar 2009 in der Schweiz Tatsache. Und sie bringt viel Neues mit sich, über das wir Sie hier kurz informieren möchten.
- Aufteilung der Preise nach Netzdurchleitung und Energie sowie Abgaben: Neu finden Sie die Tarife aufgeschlüsselt nach Energie und Netznutzung (Transport). Somit sehen Sie erstmals, wie viel die Energie kostet und wie hoch der Transportkostenanteil ist für die Stromnetze. Weiter werden allfällige Abgaben an das Gemeinwesen, die bisher im Strompreis enthalten waren, explizit ausgewiesen, wie auch die Förderabgaben für die Förderung erneuerbarer Energieproduktion und die Systemdienstleistungen für das Höchstspannungsnetz. Ausser den Förderabgaben sind diese Kostenelemente nicht neu, sie wurden einfach bisher in den Strompreis eingerechnet.
- Freie Wahl des Stromlieferanten? Ab 1.1.2009 können Kunden, die mehr als 100‘000kWh pro Jahr verbrauchen (zum Vergleich: ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht ca. 4‘500kWh) ihren Stromlieferanten frei wählen. Fünf Jahre später – voraussichtlich auf 1. Januar 2014 - können dann alle Kunden den Stromlieferanten frei wählen.
- Preiskontrolle durch die Elektrizitätskommission: Damit die Durchleitungspreise und die Energiepreise bei Kunden, die nicht den Anbieter wechseln können, kontrolliert werden, wurde vom Bund eine neue Instanz geschaffen, die Elektrizitätskommission (ElCom). Sie prüft die Kalkulationen und stellt sicher, dass günstigere Einkaufskonditionen der Energieversorger angemessen an die Kleinkunden weitergegeben werden.
Die Marktöffnung bringt nicht nur für unsere Kunden einige Änderungen, sondern auch viele neue Tätigkeiten und Vorbereitungen für das Elektrizitätswerk.
Nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Anforderungen wir als Stromversorger gemäss dem neuen Stromversorgungsgesetz (StromVG) zu erfüllen haben.
| Vorgaben -
Preise getrennt nach Netznutzung und Energie - Durchleiten von fremder Energie bei Kunden mit Verbrauch über 100‘000kWh welche von der Marktöffnung Gebrauch machen
-
Veröffentlichen der neuen Preise per 31. Aug. 2008 -
Abgaben an Gemeinwesen, Förderabgaben und Systemdienstleistungen auf Rechnung separat ausweisen -
Zur Verfügung stellen von Verbrauchsdaten bei Kunden, die ein Drittangebot für die Energie einholen wollen (vorerst nur bei Kunden mit einem jährlichen Bezug von mehr als 100‘000kWh) -
Weiterleiten der Messdaten bei Kunden, die von einem fremden Energielieferanten versorgt werden. -
Sicherstellen der Geheimhaltung der Kundendaten bei Wechsel |
Wie Sie aus der Tagespresse sicherlich schon mehrfach erfahren haben, wird der Strom trotz Strommarktliberalisierung in der Schweiz im allgemeinen teuerer.
Preiserhöhung? Warum?
- Teurerer Einkauf: Da wir die Energie nicht selbst produzieren, sondern einkaufen, sind wir von den Angeboten der Lieferanten abhängig. Wir können zwar nun den günstigsten auswählen, jedoch liegt der Marktpreis für Energie höher als die bisher eingerechneten Kosten. Die Beschaffung wird für uns ab nächstem Jahr ca. 8.4% teurer.
- Förderabgaben: um die erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Biomasse, etc. zu fördern, wird diese neue Abgabe erhoben. Dieses Geld ist reserviert, neue Projekte zu bauen und zu betreiben. Das Geld fliesst direkt an die Produzenten der Anlagen (Energieversorger oder Dritte).
- Netto-Importeur Schweiz: seit 2005 produziert die Schweiz weniger Strom, als sie verbraucht, wir sind deshalb stärker vom Ausland abhängig. Die fehlende Energie muss teuer am Grosshandel eingekauft werden.
- Systemdienstleistungen: Als Systemdienstleistungen bezeichnet man die nötigen Dienstleistungen, die im Übertragungsnetz erbracht werden müssen, damit ein Stromnetz überhaupt funktioniert. Da das Übertragungsnetz neu schweizweit von der nationalen Gesellschaft Swissgrid betreut wird, werden diese Kosten separat in Rechnung gestellt.
- Prozesskosten Marktöffnung: die Vorbereitungen für die Prozesse der Marktöffnung sind sehr komplex und teuer. Damit der Markt spielen kann, sind sie jedoch zwingend und müssen erbracht werden.
Natürlich verstehen wir, dass eine Preiserhöhung keine Freude auslöst. Trotzdem hoffen wir, dass wir als Ihr lokaler Stromversorger auch in Zukunft für Sie zu Ihrer Zufriedenheit da sein können. Falls Sie Fragen haben, kommen Sie ruhig auf uns zu, wir beraten Sie gerne.
Nachstehend finden Sie die ab 01.04.2009 gültigen Stromtarife der Gemeinde Ermatingen.
Stromtarif 1.4.2009 [PDF, 27.0 KB]